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A. GRUNDSÄTZE

VORBEMERKUNG

Lieber Reisekunde, bitte schenken Sie den nachstehenden Informationen Ihre Aufmerksamkeit! Mit der Nutzung dieser Website und Ihrer Buchung erkennen Sie die jeweils zutreffenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an. Welche Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) jeweils zutreffen, ergibt sich in Abhängigkeit der von Ihnen gewählten Leistung(en). Hierzu einige Erläuterungen zu wichtigen nachfolgend regelmäßig verwendeten Begriffen:

Veranstalter einer (Pauschal-)Reise ist grundsätzlich, wer - mindestens - zwei im voraus bestimmte einzelne Reiseleistungen als Gesamtheit anbietet (§ 651a BGB), zum Beispiel Hotel und Flug in einer im voraus bestimmten Bündelung. Vertragspartner werden der Reisende und der Veranstalter der Reise. Es ist ein Sicherungsschein zu erteilen (§ 651k BGB). Das Reisebüro kann - eher ausnahmsweise - auch Veranstalter der Reise sein.

Vermittler einer (Pauschal-) Reise ist der derjenige, der die Reiseleistungen zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise vermittelt (§§ 675, 631 BGB). Das Reisebüro ist in der Regel Vermittler der Reise.

Leistungsträger ist derjenige, der im Reisevertragsverhältnis eine Leistung erbringt, also das Hotel, die Fluggesellschaft etc.

Reisevertragsrecht ist das Verbraucherschutzrecht nach § 651a ff. BGB bei der Anbahnung und Durchführung einer (Pauschal-) Reise und regelt das Verhältnis zwischen dem Reisenden und dem Veranstalter der Reise. Für Reiseeinzelleistungen ist Reisevertragsrecht anzuwenden, wenn Ferienunterkünfte, Hotelzimmer, Wohnmobile etc. veranstaltergleich angeboten werden.

Anbieter von nicht unter das Reisevertragsrecht fallenden Einzelleistungen sind jene Vertragspartner, die Angebote, insbesondere für:

- Beförderungsverträge im Luft-, Bahn-, Bus- und Schiffsverkehr,
- Beherbergungsverträge (§§ 535 ff, 701 ff. BGB) in Hotels, Ferienwohnungen und -zimmern u.ä.,
- Ausflüge,
- Mietangebote für Fahrzeuge,
- Versicherungsleistungen, etc.

unterbreiten.

In Abhängigkeit davon, welche Art der vorgenannten Leistungen Sie über diese Website auswählen und buchen, sind die jeweils für diese Leistungsart geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des entsprechenden an der Erfüllung des Vertragsverhältnisses beteiligten Partners Vertragsgrundlage.

Dies können auch mehrere AGB sein, so z.B. im Falle der Vermittlung von Leistungen durch uns über diese Website unsere Vermittlungsbedingungen und die zwischen Ihnen und dem Veranstalter bzw. Anbieter der von Ihnen gebuchten Reise bzw. Leistung weiter geltenden AGB des Veranstalters bzw. Anbieters.

Soweit wir selbst Veranstalter der über diese Seite gebuchten Leistungen sind, gelten unsere eigenen Reisebedingungen.

Die AGB der anderen Veranstalter, Leistungsträger bzw. Anbieter werden Ihnen bei dem jeweiligen Buchungsvorgang verfügbar gemacht.

B. NUTZUNGSVERHÄLTNIS ZUR NUTZUNG DIESER WEBSITE

Bitte beachten Sie auch die allgemeinen Grundsätze der Nutzung dieser Website und die Datenschutzerklärung, die ergänzend zu den nachstehenden Bestimmungen gilt. Der Betreiber dieser Webseite nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.

C. VERMITTLUNGSBEDINGUNGEN

1. ANMELDUNG

1.1 Von jedem Reisenden werden bei Buchung zum Zwecke der Abwicklung die personenbezogenen Daten erhoben, gespeichert und weitergegeben. Der Reisetreff stellt diese personenbezogenen Daten, soweit zur Bearbeitung der Anfrage erforderlich, dritten Dienstleistern (z.B. Fluggesellschaften, Reiseveranstaltern etc.) zur Verfügung. Anmelden können sich nur unbeschränkt geschäftsfähige, natürliche Personen über 18 Jahre, juristische Personen oder Handelsgesellschaften. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Zulassung. Der Reisetreff ist berechtigt, die Zulassung ohne Angabe von Gründen zu
verweigern oder eine einmal erteilte Zulassung ohne Angabe von Gründen zurückzunehmen. Dies geschieht insbesondere dann, wenn der Reisende bei der Anmeldung falsche Angaben gemacht hat, wiederholt gegen die Allgemeinen Vertragsbedingungen verstößt oder der Verdacht missbräuchlichen Verhaltens besteht.
1.2 Der Reisetreff darf die Anmeldung – außer bei Gefahr im Verzug – grundsätzlich nicht ohne angemessene Vorankündigung zurücknehmen. Bei Rücknahme der Anmeldung hat der betroffene Reisende keine Ansprüche gegen den Reisetreff. Vor der Rücknahme der Anmeldung abgeschlossene Verträge bleiben hiervon unberührt, abgegebene Buchungswünsche verlieren jedoch mit der Rücknahme ihre Gültigkeit. Die Rücknahme wird dem Reisenden schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Jeder Reisende kann seine Anmeldung jederzeit zurücknehmen. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären. Bestehende Verpflichtungen aus bereits eingegangenen Verträgen werden hierdurch nicht berührt.

2. VERTRAGSSCHLUSS

2.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Reiseveranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder per E-Mail vorgenommen werden. Sie erfolgt durch den Anmelder auch für alle in der Anmeldung mit aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht, sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.
2.2 Bevor der Reisende seine Vertragserklärung gegenüber dem Reiseveranstalter abgibt, wird er von diesem nach Maßgabe der Art. 250 §§ 1-3 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch informiert.
2.3 Der Vertrag kommt mit Zustellung der Reisebestätigung/Rechnung durch den Reiseveranstalter zustande.
2.4 Weicht der Inhalt der Reisebestätigung vom Inhalt der Anmeldung ab, so liegt ein neues Angebot des Reiseveranstalters vor, an das er für die im Angebot übermittelte Frist gebunden ist. Nach Ablauf dieser Frist gilt das Angebot entsprechend dem Hinweis in der Reisebestätigung als vom Reisenden angenommen.

3. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

3.1 Mit Vertragsabschluss und nach Aushändigung des Sicherungsscheins gemäß § 651t BGB ist eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises an den Reisetreff zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Die Restzahlung in Höhe von 75% ist ebenfalls an den Reisetreff zu zahlen. Diese ist 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Bei kurzfristigen Buchungen kann der Gesamtreisepreis sofort fällig werden. Sollten gesonderte Flug-, Versicherungs- oder sonstige Leistungen gebucht werden, so sind diese in der Regel sofort und komplett fällig. Die Fälligkeit von Anzahlung und Restzahlung sowie die Zahlungsmodalitäten erhält der Kunde mit der Buchungsbestätigung/Rechnung.
3.2 Die Zahlung kann per Überweisung, SEPA-Lastschrifteinzug oder in den Reisetreff Geschäftsräumen per Barzahlung erfolgen. Wird die Zahlungsart Lastschrift bei der Buchung gewählt, erteilt der Reisende (Zahlungspflichtiger) dem Reiseveranstalter ein SEPA Basislastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen, die an den in der Rechnung angegebenen Fälligkeitsterminen eingezogen werden. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die Standardfrist von 14 Kalendertagen der Vorabankündigung (sog. Pre-Notification) für die SEPA-Lastschrifteinzüge
auf bis zu einen Tag vor dem SEPA-Lastschrifteinzug zu verkürzen. Die Vorabankündigung ist Bestandteil der Rechnung und wird nicht gesondert versendet. Etwaige Änderungen im Buchungsverlauf bis zur Abreise (z.B. Leistungszubuchungen oder Teilstornierungen) berühren nicht die Verkürzung der Vorabankündigungsfrist, sie führen zu einer neuen Rechnung mit inkludierter neuer Vorabankündigung. Der Reisende sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung, Rückbuchung und interner Bearbeitung entstehen, gehen zu Lasten des Reisenden, solange die
Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch den Reiseveranstalter verursacht wurde. Die in der Anmeldemaske erfassten persönlichen Daten wie Name, Adresse sowie, IBAN, BIC werden durch SSL-Technologie verschlüsselt. Dabei werden die eingegebenen Zeichen in einen Code verwandelt, so dass die Daten bei der Übertragung im Internet nicht von Unbefugten gelesen werden können.
3.3 Nach vollständiger Bezahlung des Reisepreises vor Reisebeginn erhält der Reisende alle Reiseunterlagen bis ca. 10 Tage vor Abreise.
3.4 Bei verspätetem oder unvollständigem Zahlungseingang kann der Reisetreff die angemeldeten Reisen zu Lasten des Reisenden kostenpflichtig stornieren und als Entschädigung die entsprechende Rücktrittsgebühr verlangen.
3.5 Zahlungen an den Reisetreff, insbesondere Zahlungen aus dem Ausland, sind ohne Abzug von Spesen und Gebühren zu leisten.

4. LEISTUNGEN

4.1 Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich aus den Leistungsbeschreibungen im Internet bzw. einem von Reisetreff zugesandten Prospekt und aus den hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Reisebetätigung.
4.2 Die in der Ausschreibung enthaltenen Angaben sind für den Reiseveranstalter bindend. Der Reiseveranstalter behält sich jedoch ausdrücklich vor, vor Vertragsschluss eine Änderung der Leistungsbeschreibung zu erklären, über die der Reisende vor Buchung informiert wird.
4.3 Abweichende Leistungen, z.B. aus anderen Prospekten der Leistungsträger, sowie Sonderwünsche, die den Umfang der vorgesehenen Leistungen verändern, sind nur verbindlich, wenn sie von dem Reiseveranstalter ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
4.4 Einzelne Fremdleistungen anderer Unternehmen, die nicht Bestandteil einer Pauschalreise sind und die ausdrücklich im fremden Namen vermittelt werden, wie z.B. Nur-Flug, Mietwagen, Ausflüge und sonstige Veranstaltungen, sind keine eigenen Leistungen des Reiseveranstalters.

5. LEISTUNGS- UND PREISÄNDERUNGEN

5.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom Reiseveranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die
geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind.
5.2 Die im Internet enthaltenen Angaben sind für den Reisetreff grundsätzlich bindend, sowie sie Grundlage des Reisevertrages geworden sind. Der Reisetreff behält sich jedoch ausdrücklich vor, aus sachlich gerechtfertigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertragsabschluss eine Änderung der Angaben im Internet zu erklären, über die der Reisende vor Buchung selbstverständlich informiert wird.
5.3 Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, den Kunden über Leistungsänderungen oder -abweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird er dem Kunden eine kostenlose Umbuchung oder einen kostenlosen Rücktritt anbieten.
5.4 Der Reiseveranstalter behält sich vor, den im Reisevertrag vereinbarten Preis im Falle der späteren Änderung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Hafen- oder Flughafengebühren wie folgt anzupassen, wenn zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 20 Tage liegen: Verändern sich die bei Abschluss des Reisevertrages bestehenden Beförderungskosten, insbesondere die Treibstoffkosten, so kann der Reiseveranstalter den Reisepreis nach Maßgabe der nachfolgenden Berechnungen anpassen: Bei einer vom Leistungsträger vorgenommenen und auf den Sitzplatz bezogenen Veränderung der Beförderungskosten kann der Reiseveranstalter den Differenzbetrag zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten verlangen bzw. erstatten. In Fällen, in denen der Leistungsträger die Beförderungskosten nicht pro Sitzplatz, sondern pro Beförderungsmittel fordert, werden die geänderten Beförderungskosten durch die Zahl der Sitzplätze des vereinbarten Beförderungsmittels geteilt. Den sich so ergebenden Differenzbetrag zwischen ursprünglichen und geänderten Beförderungskosten für den Einzelplatz kann der Reiseveranstalter verlangen bzw. erstatten. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages zugrunde liegenden Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren gegenüber dem Reiseveranstalter
verändert, so kann der Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag erhöht oder verringert werden. Im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Reiseveranstalter den Reisenden unverzüglich, spätestens jedoch 20 Tage vor Reiseantritt, davon in Kenntnis zu setzen. Preiserhöhungen nach diesem Zeitpunkt sind nicht zulässig.
5.5 Bei Preiserhöhungen um mehr als 8 % oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn der Reiseveranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten. Der Reisende hat diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung des Reiseveranstalters über die Preiserhöhung bzw. Änderung der Reiseleistung diesem gegenüber geltend zu machen. Das Recht nach § 651 f Abs. 4 BGB bleibt unberührt.
5.6. Bietet der Reiseveranstalter dem Kunden eine Vertragsänderung an, gilt das Angebot auf Änderung des Reisevertrages als angenommen, wenn sich der Kunde nicht innerhalb der vom Reiseveranstalter bestimmten Frist bei dem Reiseveranstalter zurückmeldet. Im Falle einer angebotenen Ersatzreise bedarf es jedoch der ausdrücklich erklärten Annahme des Reisenden gegenüber dem Reiseveranstalter.

6. RÜCKTRITT DURCH DEN REISENDEN, UMBUCHUNGEN, ERSATZPERSONEN

6.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird an dem Tag wirksam, an dem sie dem Reisetreff zugeht. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er die Reise nicht an, kann der Reisetrerr Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnlich ersparte Aufwendungen und gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen zu berücksichtigen.
6.3 Der Reisetreff kann diesen Ersatzanspruch abhängig von der Nähe des Rücktrittszeitpunktes zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis wie folgt pauschal pro Person berechnen:

- bis 91 Tage vor Reisebeginn 30% des Reisepreises, mindestens 50 €
- 31 bis 90 Tage vor Reisebeginn 60% des Reisepreises
- 15 bis 30 Tage vor Reisebeginn 75 % des Reisepreises
- 4 bis 14 Tage vor Reisebeginn 90% des Reisepreises
- ab dem 3. Tag vor Reisebeginn 95% des Reisepreises

Dem Reisenden bleibt das Recht, einen geringeren Schaden nachzuweisen, unbenommen.

6.4 Der Reisetreff ist berechtigt, im Einzelfall abweichend von den vorstehenden Pauschalsätzen eine konkrete, höhere Entschädigung zu verlangen. Der Reisetreff ist in diesem Fall verpflichtet, die ihr entstandenen Aufwendungen konkret zu beziffern und zu belegen. Insbesondere bei Reisen mit Linienflügen kann es sein, dass die Stornierungskosten bei 100% liegen.
6.5 Falls auf Wunsch des Kunden beim Reisetreff nach der Buchung der Reise für einen Termin, der innerhalb des Geltungsbereiches der Reisebeschreibung liegt, noch mögliche Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft, der Beförderungsart oder Namensänderungen vorgenommen werden (Umbuchung), kann der Reiseveranstalter bis zum 91. Tag vor Reiseantritt ein Umbuchungsentgelt in Höhe von bis zu 200 € pro Person oder die tatsächlich angefallenen Kosten verlangen. Dies gilt nichtbei Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kostenverursachen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass Kosten in geringerer Höhe entstanden sind, vorbehalten. Umbuchungswünsche des Kunden, die nach Ablauf dieser Frist erfolgen, können, sofern ihre Durchführung überhaupt möglich ist, nur nach Rücktritt vom Reisevertrag und gleichzeitiger Neuanmeldung durchgeführt werden.
6.5 Bis sieben Tage vor Reisebeginn (unter Berücksichtigung des für die Organisation erforderlichen Zeitraums) kann der Reisende verlangen, dass statt Seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt, sofern diese Umbuchung überhaupt durchführbar ist. Namensänderungen sind in der Regel bei Flügen nicht möglich. In diesem Fall ist es erforderlich, dass neue Tickets gekauft werden. Die Kosten hierfür trägt der Reisende/Reiseanmelder. Der Reiseveranstalter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt oder seiner Teilnahme gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haften er und
der Reisende dem Reiseveranstalter als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die durch den Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Reiseveranstalter ist berechtigt, die durch den Eintritt des Dritten entstandenen Mehrkosten konkret zu berechnen. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein Schaden in geringerer Höhe entstanden ist, vorbehalten.
6.6 Der Reisende sollte Rücktritts-, Umbuchungs- und Änderungserklärungen aus Beweisgründen und zur Vermeidung von Missverständnissen in jedem Fall schriftlich erklären. Die daraus entstehenden Gebühren sind sofort fällig.

7. RÜCKTRITT UND KÜNDIGUNG DURCH DEN REISETREFF

Der Reiseveranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
7.1 Ohne Einhaltung einer Frist
Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung des Reiseveranstalters nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Reiseveranstalter, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.
7.2 Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl
Bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl und wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird, muss der Reisetreff dem Reisenden innerhalb der im Vertrag bestimmten Frist den Rücktritt erklären, jedoch spätestens:

- 20 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mehr als sechs Tagen
- 7 Tage vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von mindestens zwei und höchstens 6 Tagen
- 48 Stunden vor Reisebeginn bei einer Reisedauer von weniger als zwei Tagen

In jedem Fall ist der Reiseveranstalter verpflichtet, den Kunden unverzüglich nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung der Reise hiervon in Kenntnis zu setzen und ihm die Rücktrittserklärung unverzüglich zuzuleiten. Der Kunde erhält den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat der Reiseveranstalter den Kunden davon zu unterrichten.
7.3 Bis 4 Wochen vor Reiseantritt
Wenn die Durchführung der Reise nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten für den Reiseveranstalter deshalb nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diese Reise so gering ist, dass die dem Reiseveranstalter im Falle der Durchführung der Reise entstehenden Kosten eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf diese Reise, bedeuten würde. Ein Rücktrittsrecht des Reiseveranstalters besteht jedoch nur, wenn er die dazu führenden Umstände nicht zu vertreten hat und wenn er die zu seinem Rücktritt führenden Umstände nachweist und wenn er dem Reisenden ein vergleichbares Ersatzangebot unterbreitet hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Kunde den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Zusätzlich wird ihm sein Buchungsaufwand pauschal erstattet, sofern er von einem Ersatzangebot des Reiseveranstalters keinen Gebrauch macht.

8. AUHEBUNG DES VERTRAGES WEGEN AUSSERGEWÖHNLICHER UMSTÄNDE

8.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer, unvermeidbarer außergewöhnlicher Umstände erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen.
8.2 Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die nach § 651 k Abs.
4 und 5 BGB vorgeschriebenen und notwendigen Vorkehrungen für die Beherbergung des Reisenden zu treffen.

9. GEWÄHRLEISTUNG

9.1 Wird die Reise nicht vertragsmäßig erbracht, so kann der Reisende gem. § 651 k BGB Abhilfe verlangen. Der Reisende ist verpflichtet, auftretende Mängel unverzüglich der in den Reiseunterlagen genannten Kontaktstelle anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen. Der Reiseveranstalter kann die Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert oder unmöglich ist. Der Reiseveranstalter kann auch in der Weise Abhilfe schaffen, dass er eine gleichwertige Ersatzleistung erbringt.
9.2 Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der Reisende schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.
9.3 Wird eine Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt und leistet der Reiseveranstalter innerhalb einer angemessenen Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag in seinem eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen zweckmäßig durch schriftliche Erklärung kündigen. Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines Mangels aus wichtigem, dem Reiseveranstalter erkennbaren Grund nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist oder vom Reiseveranstalter verweigert wird oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem Reiseveranstalter den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenen Teil des Reisepreises,
sofern diese Leistungen für ihn von Interesse waren.
9.4 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise beruht auf einem Umstand, den der Reiseveranstalter nicht zu vertreten hat.
9.5 Der Reisende ist verpflichtet, jedwede Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis innerhalb von zwei Jahren ab vertraglich vorgesehenem Reiseende ausschließlich gegenüber dem Reisetreff, Inhaber Matthias Preusche, Am Wall 137 - 139, 28195 Bremen schriftlich geltend zu machen; diese Frist gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz für Schäden, die durch den Reisetreff vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurden oder Körperschäden sind. Nach Ablauf der Frist kann er Ansprüche nur geltend machen, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden ist. Die gesetzlichen Bestimmungen des § 651 k BGB, die im Übrigen gelten, bleiben durch die vorstehende Regelung unberührt.

10. BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG

10.1 Die vertragliche Haftung vom Reisetreff auf Schadensersatz für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist insgesamt auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Reisenden durch den Reisetreff weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder der Reisetreff für einen dem Reisenden entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Der Reisetreff haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden und ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet sind und durch den Reisetreff weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verursacht wurden.
10.3 Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden gegen den Reiseveranstalter aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet der Reiseveranstalter bei Sachschäden bis 4.100 €. Übersteigt der dreifache Reisepreis diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen gelten jeweils je Reisenden und Reise. Dem Kunden wird in diesem
Zusammenhang im eigenen Interesse der Abschluss einer Reiseunfall und Reisegepäckversicherung empfohlen.
10.4 Der Reisende muss sich nach den Vorgaben des § 651 p Abs. 3 BGB auf seinen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter den Betrag anrechnen lassen, der er aufgrund desselben Ereignisses als Entschädigung nach den Regelungen internationaler Übereinkünfte erhalten hat.
10.5 Kommt dem Reiseveranstalter die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den Internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara und der Montrealer Vereinbarung. Diese Abkommen beschränken in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers für Tod oder Körperverletzung sowie für Verluste und Beschädigungen von Gepäck. Sofern der Reiseveranstalter in anderen Fällen Leistungsträger ist, haftet er nach denen für diese geltenden Bestimmungen.
10.6 Kommt dem Reiseveranstalter bei Schiffsreisen die Stellung eines vertraglichen Reeders zu, so regelt sich die Haftung auch nach den Bestimmungen des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtgesetzes.

11. MITWIRKUNGSPFLICHT

Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Unterlässt es der Reisende schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.

12. VERJÄHRUNG UND ABTRETUNGSVERBOT

12.1 Die Ansprüche des Reisenden gegenüber dem Reisetreff sowie die der Mitreisenden dem Reisetreff gegenüber verjähren nach zwei Jahren ab dem vertraglich vorgesehenen Reiseende. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, sonstige Schäden wegen groben Verschuldens sowie Schäden wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Eine wesentliche Vertragspflicht im vorgenannten Sinne ist eine solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
12.2 Die Abtretung von Ansprüchen gegen den Reisetreff an Dritte – auch Ehepartner und Verwandte – gleich aus welchem Rechtsgrund ist ausgeschlossen. Ebenso ist die gerichtliche Geltendmachung abgetretener Ansprüche ausgeschlossen.

13. VISA-, ZOLL-, DEVISEN- UND GESUNDHEITSBESTIMMUNGEN

13.1 Der Reisetreff informiert den Reisenden über die allgemeinen Pass- und Visaerfordernisse des Bestimmungslandes, einschließlich der ungefähren Fristen zur Erlangung der notwendigen Visa und steht dafür ein, Staatsangehörige des Staates, in dem die Reise angeboten wird, über Bestimmungen von Pass-, Visa-, und Gesundheitsvorschriften sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt zu unterrichten. Wir empfehlen darüber hinaus die Kontaktaufnahme mit einem Arzt oder mit einem Tropeninstitut. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft über die aktuellen Einreisebestimmungen.
13.2 Es sollte auch darauf geachtet werden, dass der Reisepass oder der Personalausweis für die Reise eine ausreichende Gültigkeitsdauer besitzt. Kinder können im Pass der mitreisenden Eltern eingetragen werden. Für manche Länder wird ein separater Kinderpass benötigt oder Reisepass benötigt.
13.3 Der Reisetreff haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn sie nicht ausdrücklich mit der Besorgung beauftragt worden ist, es sei denn, dass sie die Verzögerung zu vertreten hat.
13.4 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschrift erwachsen, gehen zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation seitens Reisetreff bedingt sind.
13.5 Es obliegt jedem Gast, dafür Sorge zu tragen, dass er im Besitz aller für die Einschiffung, die Einreise in die besuchten Länder und die Wiedereinreise in das Heimatland notwendigen Reisedokumente wie Pässe, Visa, Impfausweise und Personenstandsurkunden (Geburts- oder Abstammungsurkunden) ist, und diese nötigenfalls vorlegen kann. Falls die notwendigen Dokumente und/oder Visa am Flughafen/Hafen/Anlaufhafen nicht vorgelegt werden können, wird dem Gast möglicherweise nicht gestattet, das Schiff/Flugzeug zu besteigen. Personen, die die geforderten Dokumente nicht vorlegen können, haben keinen Anspruch auf Entschädigung.

14. REISEVERSICHERUNGEN

Sofern in der Reiseausschreibung nicht ausdrücklich anders vermerkt, sind alle Arten von Reiseversicherungen nicht im Reisepreis enthalten. Der Reisetreff empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskosten-, Reisehaftpflicht-, Kranken- und Unfallversicherung. Soweit der Reisetreff Reiseversicherungen anbietet, handelt es sich diesbezüglich nur um eine Vermittlungsleistung. Der Versicherungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Kunden und dem angegebenen Reiseversicherer zustande. Ansprüche können nur direkt gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Die Versicherungsbedingungen und Obliegenheiten aus dem Versicherungsvertrag sind zu beachten. Die Prämien für Versicherungen sind nicht Bestandteil des Reisepreises und sind mit Abschluss der Versicherung sofort fällig. Von Versicherungsverträgen kann nicht zurückgetreten werden.

15. UNWIRKSAMKEIT EINZELNER BESTIMMUNGEN

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

16. SONSTIGE BESTIMMUNGEN

16.1 Für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in der Strom- und Wasserversorgung haftet der Reiseveranstalter nicht. Dasselbe gilt für die ständige Bereitschaft von Einrichtungen wie Lift, Swimmingpool und Klimaanlage.
16.2 Schwangere Gäste werden nur bei Vorlage eines ärztlichen Attests (Unbedenklichkeitsbescheinigung) und in der Regel bis zum 5. Monat der Schwangerschaft befördert. Gäste mit chronischen Krankheiten, Allergien oder Behinderungen erkundigen sich vor Buchung beim Reiseveranstalter, ob eine Beförderung möglich ist, besonders im Hinblick auf ggf. notwendige medizinische Versorgung. Reisende mit körperlichen Behinderungen müssen grundsätzlich mit einer Begleitperson reisen, die notwendige Hilfe beim alltäglichen Leben leistet.
16.3 Routenänderungen durch die Schiffsleitung infolge schlechter Wetterbedingungen ö.ä. bleiben jederzeit vorbehalten. Dadurch können ggf. Landausflüge verkürzt werden oder ganz ausfallen.
16.4 Nebenabreden, die den Umfang der verträglichen Leistungen verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung seitens des Reiseveranstalters.

17. GERICHTSSTAND

17.1 Der Reisende kann den Reisetreff wahlweise an seinem Sitz oder an dem für seinen Wohnsitz zuständigen Gericht verklagen. Für Klagen vom Reisetreff gegen den Reisenden ist dessen Wohnsitz maßgebend, es sei denn, die Klage richtet sich gegen Vollkaufleute oder Personen, die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. In diesen Fällen ist der Sitz vom Reisetreff – Amtsgericht Bremen – maßgebend.
17.2 Für Rechtsstreitigkeiten zwischen dem Reisenden und dem Reisetreff findet ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland Anwendung.

Vertragspartner als Reiseveranstalter:
Reisetreff
Inhaber & Geschäftsführer: Matthias Preusche
Am Wall 137-139
D-28195 Bremen

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